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Treuhandvertrag

Das Serviceangebot der Treuhandstellen

Zum Treuhand-Vertrag gehören die Leistungsbeschreibung (Kostenaufstellung) und die Vertragsbedingungen (AGB´s). Unter Berücksichtigung der gewünschten Pflege und Leistung fertigt der Auftragnehmer die Kostenaufstellung. Auftraggeber und Auftragnehmer unterzeichnen die Kostenaufstellung. Der Vertrag wird bei der TBF Treuhandgesellschaft geprüft, registriert und gegengezeichnet. Die Treuhandgesellschaft fordert vom Auftraggeber die Vertragssumme zuzüglich der Verwaltungsgebühr an.

Nach Abschluss eines Treuhand-Vertrages führt der Auftragnehmer alle vertraglich festgeschriebenen Leistungen aus. Die Treuhandgesellschaft richtet für jeden Vertrag ein separates Konto ein und wickelt den gesamten Zahlungsverkehr zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ab. Die Treuhandgesellschaft verwaltet treuhänderisch die an sie geleisteten Vorauszahlungen. Die Treuhandgesellschaft kontrolliert die vertraglich vereinbarten Leistungen (Grabkontrolle) durch regelmäßige Überprüfung. Die Treuhandgesellschaft überträgt die Pflege in andere Hände, wenn die ordnungsgemäße Ausführung der vertraglichen Leistungen nicht mehr gesichert ist.

Die Vorteile:

  1. Sicherung der Grabpflege und Grabanlage
  2. Verbindlichkeit für die Erben
  3. Klare Regelung bei Nachlassangelegenheiten, Erbauseinandersetzungen, Übergabeverträgen und Testamenten
  4. Definierte Kosten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses